Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 23.06.2006 - 10 Ta 65/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Hinreichende Erfolgsaussicht bei Streit der Parteien über die Zulässigkeit des Rechtswegs; Zulässigkeit der Verneinung einer hinreichenden Erfolgsaussicht einer beabsichtigten Klage mit dem Hinweis auf die Nichteröffnung des Rechtswegs zu dem angerufenen Gericht; ...
- Judicialis
ZPO § 114; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ArbGG § 5 Abs. 1 Satz 2; ; GVG § 17a Abs. 2; ; GVG § 17a Abs. 3; ; ZPO § 572 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 114 § 572 Abs. 3; GVG § 17a Abs. 2, 3
Hinreichende Erfolgsaussicht der beabsichtigten Klage im Arbeitsrechtsweg nach Zurückweisung des Gesuchs durch das Landgericht - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 07.03.2006 - 5 Ha 6/05
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.06.2006 - 10 Ta 65/06
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 27.10.1992 - 5 AS 5/92
Verweisungsbeschluß im PKH-Verfahren
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.06.2006 - 10 Ta 65/06
Dies wäre nur dann der Fall, wenn das Landgericht das Verfahren an das Arbeitsgericht verwiesen hätte, wobei allerdings eine Bindungswirkung ausschließlich für das PKH-Verfahren, nicht hingegen auch für das sich u. U. anschließende Hauptsacheverfahren eingetreten wäre (vgl. BAG, Beschluss v. 27.10.1992, AZ: 5 AS 5/92).Es muss also ein Gericht geben, das dem Antragsteller, falls der Klage - abgesehen von der Frage des zulässigen Rechtsweges - hinreichende Erfolgsaussicht zukommt, Prozesskostenhilfe gewährt (vgl. auch BAG, Beschluss v. 27.10.1992, AZ: 5 AS 5/92).
Dieser Nachteil wiegt aber erheblich weniger schwer als der Nachteil, der darin bestünde, dass der Antragsteller mit seinem Prozesskostenhilfegesuch bei den Gerichten beider Gerichtsbarkeiten schon deshalb erfolglos bleibt, weil beide den Rechtsweg für unzulässig halten (vgl. BAG, Beschluss v. 27.10.1992, AZ: 5 AS 5/92).
- BVerfG, 10.12.2001 - 1 BvR 1803/97
Rechtsschutzgleichheit im PKH-Verfahren - Abhängigkeit der hinreichenden Aussicht …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 23.06.2006 - 10 Ta 65/06
Die Prüfung der Erfolgsaussichten einer Klage darf nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung in das summarische Verfahren der Prozesskostenhilfe zu verlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (BVerfG, Beschluss v. 10.12.2001, AZ: 1 BvR 1803/97).Dies widerspräche dem sich aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsgrundsatz, der in Art. 20 Abs. 3 GG allgemein niedergelegt ist, ergebenden Gebot einer weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfG, Beschluss v. 10.12.2001, AZ: 1 BvR 1803/97, m- w. N.).
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.02.2007 - 5 Ta 25/07 Mit dem Beschluss vom 25.09.2006 - 5 Ha 6/05 - (s. Bl. 185 f. d.A.) bewilligte das Arbeitsgericht - nach vorangegangenem Beschwerdeverfahren (- s. dazu den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 23.06.2006 - 10 Ta 65/06 -, Bl. 158 ff. BA) - dem Kläger Prozesskostenhilfe unter Beiordnung seines Prozessbevollmächtigten.
Der Beklagte verweist auf seinen Vortrag in dem Verfahren- 10 Ta 65/06- sowie auf das Verfahren- 2 C 56/01- "P."; AG Bad Dürkheim).